Archiv für: "Juli 2023"
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Gesundheit • Kleine Anfrage • hib 569/2023 • hib/PK
25. Juli
Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbstständige
Die Linke im Bundestag greift ein Problem auf, das derzeit auch in unserer Selbstständigenberatung (selbststaendigen.info) öfter aufpoppt: Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die es versäumen, innerhalb einer Dreijahresfrist ihre realen Einkommen nachzuweisen, werden gnadenlos und rückwirkend mit dem Höchstbetrag verbeitragt. Am stärksten betroffen sind, so die Linke, „Kleinselbständige, bzw. Soloselbständige mit geringem Einkommen“.
Das Problem ist die enge Interpretation des § 240 SGB V, in dem der Höchstbetrag (als Druckmittel zur pünktlichen Rückmeldung) eingeführt wurde: Die Kassen lehnen eine nachträgliche Korrektur der Festsetzung auch dann ab, wenn ein Überprüfungsantrag gestellt oder ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wird. Daher wollen die Linken von der Regierung unter anderem wissen, ob dies wirklich gewollt ist und regt eine gesetzliche Klarstellung an, dass die Festsetzung des Höchstbeitrags noch einmal überprüft werden kann.
In insgesamt 16 Fragen (Kleine Anfrage (20/7820): Fristen in der Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger) will die Fraktion unter anderem wissen, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist und rechnet in der Kleinen Anfrage auch vor, wie extrem die geforderten von den angemessenen Beiträgen abweichen können: Der Unterschied zwischen dem (bei abhängiger Beschäftigung unbekannten) Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich rund 215 € und dem Höchstbeitrag von rund 950 € liegt bei knapp 9.000 € im Jahr. „So viel“, stellt die Linken-Fraktion fest, hätten die Betroffenen „unter Umständen nicht einmal verdient und können die Schulden nicht realistisch in angemessener Zeit abtragen. Sie geraten in Existenznot.“
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Deutschland • Pandemie • Frank Specht
22. Juli
Abgerechnet wird zum Schluss:
Empfängern der Corona-Soforthilfen drohen Rückzahlungen
Vor drei Jahren gab es schon die ernsthaften Warnungen, dass „das dicke Ende“ bei den Soforthilfen dann kommen wird, „wenn es an die Abrechnung geht“. In Simulationsrechnungen war da eine Kanzlei zu dem Schluss gekommen, dass „fast 90 Prozent der Antragsteller wohl die komplette Fördersumme zurückzahlen müssten.“
Die aktuelle Bilanz: Sehr sehr viele Solo-Selbstständige, die der damaligen Politik glaubten, es werde niemand allein gelassen (CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier) und es gäbe „einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit“ (SPD-Finanzminister Olaf Scholz), müssen heute bilanzieren, dass es da um eine schnelle Beruhigung statt um schnelle Hilfen ging. Auch die erhoffte Lernkurve in Sachen Reformen zur Absicherung (auch) nicht-abhängiger Erwerbstätigkeit in Krisenzeiten ist jenseits der Wissenschaft, Sozialverbände und Gewerkschaften kaum zu entdecken. – Angesichts, der Milliarden, die insbesondere für andere Wirtschaftshilfen zur Verfügung standen (ganz zu schweigen von der Kosten einer „Zeitenwende“), zeigt sich, dass die gesellschaftliche Bedeutung der Solo-Selbstständigen bislang weder in der großen noch in der Fortschritts-Koalition wirklich angekommen ist.
Eine tragfähige Vorsorge für vergleichbare Krisen bleibt damit auf der Agenda der wichtigen Maßnahmen für eine gerechte Arbeits- und Sozialpolitik. Dazu gehört vor allem der Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Erwerbslosenversicherung. Einer Versicherung, bei der sich auch für Solo-Selbstständige die Beiträge und Leistungen am Erwerbseinkommen orientieren, die allen zugänglich ist und die die Notlage einer mehrfachen Auftragslosigkeit mit gesellschaftlicher Solidarität statt mit dem Ausschluss aus der Versichertengemeinschaft beantwortet.
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Gesellschaft • Erica Zingher
17. Juli
Gescheiterte Tarifgespräche beim RBB
Freie machen Urlaub
„Wir sind nicht da“
Urlaub als Mittel kollektiver Verhandlungen: Das klappt, wenn genügend Menschen bereit sind, gemeinsam (auf ungewöhnlichem Weg) Konflikte mit Auftraggeber*innen auszutragen. – Wir wünschen den beteiligten Kolleg*innen viel Erfolg.
Worum es geht, steht im offenen Brief der selbstständigen Mitarbeiter*innen von der Aktionsgruppe wirsindnichtda an die neue RBB-Intendantin.
Überblick
18. Juli
BMF Referentenentwurf
Wachstumschancengesetz mit umfangreichen Steueränderungen
Das Bundesfinanzministerium hat gestern den Referentenentwurf für ein sogenanntes Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Es sieht (wie sonst nur die Jahressteuergesetze) auf 279 Seiten umfangreiche Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen vor. – Haufe hat heute einen Überblick veröffentlicht, was alles darin (ab 2024) geregelt werden soll. Unter anderem:
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € steigen.
- Verlustrücktrag und Verlustvortrag sollen zeitlich und in der Höhe ausgedehnt werden.
- Die Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer soll entfallen.
- Die Voranmelde-Schwelle bei der Umsatzsteuer soll auf 2.000 € Steuer verdoppelt werden.
- Die Bedingungen (und Verpflichtungen) bei und zu eRechnungen werden mittelfristig geändert.
- Die Option der Ist-Besteuerung soll (von 600.000 €) auf 800.000 € Umsatz angehoben werden.
- Auch die Grenze der Buchführungspflicht soll auf 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn steigen.
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KSK
10. Juli
Seit Tagen wird die KSK von Anfragen geflutet und viele über die Künstlersozialkasse Versicherte haben die UVB-Lastschriften zurückgerufen. – Das ist für die Kasse und vor allem die Versicherten misslich! Die KSK bittet, bei der Aufklärung zu helfen, was wir natürlich gerne tun!
Also: Die in den aktuellen Abbuchungen genannte Unfallversicherung Bund und Bahn ist schlicht die rechtliche Trägerin der KSK. Die Abbuchungen sind also völlig ok und tragen nur (vorübergehend?) einen anderen Namen! – Bitte lasst also die Abbuchungen laufen (und wenn das zu spät ist: zahlt die Beiträge unbedingt nach). – Details findet ihr auf der KSK-Homepage
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Forschung • Projekt "Covid 19 – Arbeitsmarkt – Geschlechterungleichheiten"
Veranstaltung "She meets" • dpa
Juli
Einladung
Selbstständig und Krisenerfahren?
Du kannst mit zwei Stunden deiner Zeit (vor Ort in Düsseldorf) helfen, die Erfahrungen solo-selbstständiger Frauen während der Corona-Pandemie detailliert zu erfassen. – Das WSI bietet vier Termine an, such dir einen aus!
- 13.07.2023 18:00–20:00 Uhr (Donnerstag)
- 17.07.2023 18:00–20:00 Uhr (Montag)
- 18.07.2023 12:00–14:00 Uhr (Dienstag)
- 19.07.2023 12:00–14:00 Uhr (Mittwoch)
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Nachrichten • Versicherungen & Finanzen • Wolfgang A. Leidigkeit
4. Juli
Sozialversicherungspflicht:
Vom Unterschied zwischen Lehrkräften und Beratern
Inhaltlich ist das Urteil des Landessozialgericht Hessen wenig überraschend – es liegt auf der Linie der ständigen Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts. Wir verlinken den Bericht aber, weil auch die Beratungspraxis zeigt, dass es immer wieder zu Zweifeln kommt, wo die Grenzen zwischen Lehrtätigkeit und Beratung verläuft.
Im Volltext des Urteils ist noch einmal mit vielen Quellen nachzuvollziehen, wo Gerichte die Grenze ziehen:
„Die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer sind erfüllt, wenn im konkreten Fall eine (wenn auch flüchtige) spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird. Der Verfolgung weitergehender Lernziele bedarf es ebenso wenig wie der verpflichtenden Teilnahme am Unterricht, der Abnahme von Prüfungen oder des Ausstellens von Zeugnissen oder Bescheinigungen. (…)
Bei einer Beratertätigkeit steht nicht eine generelle Wissensvermittlung, sondern eine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung im Vordergrund. Wo sich die Bereiche der Lehr- und Beratertätigkeit überlagern, müssen sie nach ihrem sachlichen Schwerpunkt getrennt werden: Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme des jeweils Ratsuchenden konkret helfend ein (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R). Lehrer übertragen (im Idealfall) ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen auf ihre Schüler, wobei sie den Unterrichtsstoff grundsätzlich (…) nicht spezifisch auf die Person und den Kontext des Lernenden zuschneiden. Dagegen sind Beratungssituationen eher durch eine Nähe zur Lebenssituation des Klienten und dessen konkreten Problemen gekennzeichnet. Wird Wissen an eine Gruppe von Teilnehmern vermittelt, so spricht dies eher für eine Lehrertätigkeit, während sich Berater eher mit den spezifischen Problemen von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen befassen.“
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NEWS • Pflegeversicherung
20. Juni
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt im Juli 2023
Heute steigen die Beiträge für die Pflegeversicherung. Zudem wird nun noch stärker darauf abgehoben, ob und wie viele Kinder die Versicherten haben. – Der Beitrag liegt jetzt zwischen 2,4 % (mindestens fünf Kinder) und 4 % (kinderlos).