Tag: "Beitragsbemessung"
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Gesundheit • Kleine Anfrage • hib 569/2023 • hib/PK
25. Juli
Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbstständige
Die Linke im Bundestag greift ein Problem auf, das derzeit auch in unserer Selbstständigenberatung (selbststaendigen.info) öfter aufpoppt: Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die es versäumen, innerhalb einer Dreijahresfrist ihre realen Einkommen nachzuweisen, werden gnadenlos und rückwirkend mit dem Höchstbetrag verbeitragt. Am stärksten betroffen sind, so die Linke, „Kleinselbständige, bzw. Soloselbständige mit geringem Einkommen“.
Das Problem ist die enge Interpretation des § 240 SGB V, in dem der Höchstbetrag (als Druckmittel zur pünktlichen Rückmeldung) eingeführt wurde: Die Kassen lehnen eine nachträgliche Korrektur der Festsetzung auch dann ab, wenn ein Überprüfungsantrag gestellt oder ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wird. Daher wollen die Linken von der Regierung unter anderem wissen, ob dies wirklich gewollt ist und regt eine gesetzliche Klarstellung an, dass die Festsetzung des Höchstbeitrags noch einmal überprüft werden kann.
In insgesamt 16 Fragen (Kleine Anfrage (20/7820): Fristen in der Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger) will die Fraktion unter anderem wissen, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist und rechnet in der Kleinen Anfrage auch vor, wie extrem die geforderten von den angemessenen Beiträgen abweichen können: Der Unterschied zwischen dem (bei abhängiger Beschäftigung unbekannten) Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich rund 215 € und dem Höchstbeitrag von rund 950 € liegt bei knapp 9.000 € im Jahr. „So viel“, stellt die Linken-Fraktion fest, hätten die Betroffenen „unter Umständen nicht einmal verdient und können die Schulden nicht realistisch in angemessener Zeit abtragen. Sie geraten in Existenznot.“