Tag: "Sozialversicherung"
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Altersvorsorge • Stefan Thissen
24. Oktober
Debatte im Livestream:
Wie sollte die Altersvorsorge Selbstständiger aussehen?
Zwischenfazit: Bislang eine sehr informative Veranstaltung! [Mitschnitt] – Der Mitschnitt ist vom Netz genommen ….
Hier die Präsentationen von
- PD Dr. Karin Schulze Buschoff, WSI
„Selbstständig vorsorgen? Probleme und Lösungsansätze“ - Prof. Dr. Daniel Ulber, Universität Halle-Wittenberg
„Rechtliche Rahmenbedingungen der Einbeziehung Selbstständiger in die Rentenversicherung“ - Dr. Magnus Brosig, Arbeitnehmerkammer Bremen / Dr. Torsten Brandt, Arbeitskammer des Saarlandes
„Wie blicken Selbstständige auf Alterssicherung? Umfrageergebnisse im Überblick“ - Dr. Rolf Schmachtenberg, BMAS
„Opt-out für neue Selbstständige: Pläne der ‚Ampel‘“
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Rente • Nachrichten • bmas/sth
12. Oktober
Rechengrößen für die Sozialversicherung 2024 beschlossen
Die Rechengrößen sind auch für die Beträge von gesetzlich kranken- und/oder rentenversicherten Selbstständigen bedeutsam.
Den Einfluss der Rechengrößen eure Beiträge könnte ihr in unseren drei Tabellen (je nachdem ob es um eine freiwillige Versicherung, eine über die KSK oder um eine Anstellung geht) im Ratgeber Selbstständige (ab der Einstiegsseite) recherchieren.
Hier direkt zur Verordnung der Regierung.
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Nachrichten • Versicherungen & Finanzen • Wolfgang A. Leidigkeit
4. Juli
Sozialversicherungspflicht:
Vom Unterschied zwischen Lehrkräften und Beratern
Inhaltlich ist das Urteil des Landessozialgericht Hessen wenig überraschend – es liegt auf der Linie der ständigen Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts. Wir verlinken den Bericht aber, weil auch die Beratungspraxis zeigt, dass es immer wieder zu Zweifeln kommt, wo die Grenzen zwischen Lehrtätigkeit und Beratung verläuft.
Im Volltext des Urteils ist noch einmal mit vielen Quellen nachzuvollziehen, wo Gerichte die Grenze ziehen:
„Die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer sind erfüllt, wenn im konkreten Fall eine (wenn auch flüchtige) spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird. Der Verfolgung weitergehender Lernziele bedarf es ebenso wenig wie der verpflichtenden Teilnahme am Unterricht, der Abnahme von Prüfungen oder des Ausstellens von Zeugnissen oder Bescheinigungen. (…)
Bei einer Beratertätigkeit steht nicht eine generelle Wissensvermittlung, sondern eine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung im Vordergrund. Wo sich die Bereiche der Lehr- und Beratertätigkeit überlagern, müssen sie nach ihrem sachlichen Schwerpunkt getrennt werden: Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme des jeweils Ratsuchenden konkret helfend ein (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R). Lehrer übertragen (im Idealfall) ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen auf ihre Schüler, wobei sie den Unterrichtsstoff grundsätzlich (…) nicht spezifisch auf die Person und den Kontext des Lernenden zuschneiden. Dagegen sind Beratungssituationen eher durch eine Nähe zur Lebenssituation des Klienten und dessen konkreten Problemen gekennzeichnet. Wird Wissen an eine Gruppe von Teilnehmern vermittelt, so spricht dies eher für eine Lehrertätigkeit, während sich Berater eher mit den spezifischen Problemen von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen befassen.“