Tag: "kleinstungernehmer"
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Pressemitteilung
11. November
Große Existenzsorgen
unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmen
Solo-Selbstständige sowie Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte) spüren laut ifo-Institut insbesondere die „konjunkturelle Abkühlung“. Der aktuelle Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex registriert entsprechend schlechtere Selbst-Einschätzungen der Befragten zu ihren geschäftlichen Erwartungen: „Die Sorgen“, heißt es in der ifo-Pressemitteilung, „ziehen sich durch alle Branchen. Insbesondere im Einzelhandel und der Bauwirtschaft ist der Ausblick unter den Kleinstunternehmen düster.“
Pressemitteilung • Sozialversicherung
3. November
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen musste hier noch einmal erklären, dass zur echten Selbstständigkeit auch Unabhängigkeit und unternehmerisches Risiko gehören. Ein Pilot hingegen, so der Leitsatz des Urteils, der über kein eigenes Flugzeug verfügt „und dessen Tätigkeit … sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt“.
Bei hochspezialisierten Dienstleistungen, so die Urteilsbegründung, muss auch nicht jedes Detail der Arbeit vorgeschrieben sein, damit der Job zur abhängigen Arbeit wird. Vielmehr spielen dort „„Weisungen über das Wie“ kaum noch eine Rolle für die Statusfeststellung, in deren Rahmen die Gesamtumstände der Tätigkeit betrachtet werden müssen.
Trotzdem wurde die Revision zugelassen, „da der Senat möglicherweise von BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, abweicht". – Vor über 20 Jahren wurden vom Bundessozialgericht vertragliche Vereinbarungen gerne noch überbewertet und (wie auch von der Vorinstanz in diesem Fall) auch in Zirkelschlüssen geurteilt. Etwa dem, dass ein Unternehmerrisiko bereits darin bestehe, dass ein selbstständiger Pilot bei seinem Arbeitsausfall das finanzielle Risiko selbst trage.
- Das Urteil des LSG,
- das BSG-Urteil aus 2008
- … und alles Wissenswerte zur Scheinselbstständigkeit und ihrer Beurteilung im Ratgeber Selbstständige.
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Verhandlung B 3 KS 2/21 R
10. November
Ein ewig langer Streit um die Auslegung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) neigt sich dem Ende zu: Das Bundessozialgericht hat die Praxis verworfen, Künstler*innen und Publizist*innen, die sich einmal im Leben entschieden haben, sich über das KSK-System privat statt gesetzlich zu versichern, dort lebenslang den Schutz der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung zu entziehen.
Das BSG hat heute mitgeteilt – auf das Urteil im Volltext warten wir gespannt! – dass nach einer Berufsaufgabe und späteren Neuaufnahme die erste Entscheidung der Kollegin keine Ewigkeitswirkung entfaltet, sondern (wie bei abhängigen Beschäftigungen normal) dann erneut die Krankenversicherung über die KSK möglich sein muss. Wenn der Gesetzgeber das anders regeln wolle, müsse er das auch ausdrücklich tun.
(Wir dagegen hoffen ja, dass der Gesetzgeber aktiv wird, indem er einsieht, dass das duale System der Krankenversicherung eine Quelle ständiger Übel ist.)
BFH V. Senat
12. Mai
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf
im Rahmen eines Internethandels
(hier: ebay)
Das heute veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft passt gut zu unserer vorherigen Meldung über die Plattform-Kontrollen – oder umgekehrt …
Hier das BFH-Urteil „Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels“ (Az. V R 19/20), das sich mit der Umsatzsteuer beschäftigt (bei der es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommt).
Finanzen/Ausschuss • hib 640/2022
9. November
Kurzmeldungen (hib)
Meldepflicht für Einkünfte auf Digital-Plattformen
Mit den Stimmen der Koalitionsvertreter*innen hat der Finanzausschuss des Bundestages gestern dem Regierungsentwurf zum „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ zugestimmt.
Betreiber digitaler Plattformen sollen demnach ab 2023 jährlich Informationen dazu liefern, wer darüber per Handel oder Dienstleistungen Geld verdient, denn es bestehe „Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden“.
Im Omnibus-Verfahren soll – was mit der kommenden Meldepflicht erst einmal nichts zu tun hat – auch gleich noch die steuerliche Außenprüfung beschleunigt werden.