Tag: "richtlinie"

www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 330–

  19.01.2023 01:45, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , , , , , ,

Wirtschaft • Knut Krohn
18. Januar

Diskussion im Europaparlament
Wie Essenslieferanten mehr Rechte erhalten sollen

 Ein aufschlussreicher Artikel zum Stand des Widerstands gegen die EU-Plattformrichtlinie durch Konservative und Liberale im EU-Parlament.

 Die EVP will – auf Druck der Plattformlobby wie Sozialdemokraten argwöhnen – das „wichtige sozialpolitische Projekt auf europäischer Ebene offenbar torpedieren“.

 Der CDU-EU-Abgeordnete Denis Radtke, einer der eher raren Experten zur Plattformarbeit, ist, so der Bericht, empört, „wie zahlreiche Lobbyisten versucht haben, Einfluss auf den Inhalt der Richtlinie zu nehmen“. Radtke sieht gezielte „Lügen und Halbwahrheiten“, wie die stetige Behauptung „dass hochqualifizierte Soloselbstständige wie Ingenieure oder Berater in Zukunft in ein Angestelltenverhältnis gezwungen würden“. Das, konstatiert der Konservative, sei „schlichter Unsinn“.

 Er stellt anschließend klar, dass es nicht um diese Nebelkerze geht, sondern um die realen Probleme, die die Fiktion einer selbstständigen Tätigkeit in jenen Bereichen schafft, in denen die Erwerbstätigen weder Markt- noch Verhandlungsmacht haben und zieht das Fazit: „Wenn ein Geschäftsmodell nur funktioniert, wenn Menschen ausgebeutet werden, dann brauchen wir das nicht.“

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NEWS • Dr. Barbara Mayer, Daniel Rombach
19. Januar

Gesellschaften bürgerlichen Rechts
"Gesellschaftsregister" für GbR ab 1.1.2024

 BGB-Gesellschaften können sich ab dem nächsten Jahr in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen und die Bezeichnung „eGbR“ führen. – Der Eintrag ist freiwillig! Wer sich dafür interessiert, warum das neue Register kommt und ob es sich lohnt, eingetragen zu werden, findet Hintergrundinformationen in diesem Haufe-Artikel.

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selbstständigdenken

www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 324–

  13.01.2023 02:55, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , , , , ,

Wirtschaft • EuGH entscheidet • Christian Rath
12. Januar

Schutz vor Diskriminierung
Die Grenzen der Vertragsfreiheit

 Auch für Selbstständige gelten in Europa – so ein aktuelles EuGH-Urteil – die Regeln zur Gleichbehandlung, mithin zum Schutz vor Diskriminierung. Allerdings können sich Selbstständige nur darauf berufen, wenn sie dauerhaft Aufträge ausführen, also beispielsweise auf Grundlage eines unbefristeten Dienstvertrags arbeiten. Liegt eine solche Dauerbeziehung vor, können sich Selbstständige in Deutschland auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, wenn sie eine Benachteiligung erfahren „wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. (§ 1 AGG)

 Im konkreten Urteil ging es gestern [12.01.2023] um einen polnischen Videojournalisten, der in der Vergangenheit jeweils einmonatige Vertragsverlängerungen bekam, dessen Vertragsbeziehung vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen aber dann wegen seiner Homosexualität beendet wurden. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen abgelehnt werden darf“, da die Auslegung der Antidiskriminierungs-Richtlinie weit auszulegen ist und „unabhängig von deren Art und Merkmalenden Zugang zu jeglicher beruflichen Tätigkeit erfasst“.

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Landessozialgericht • Az.: L 9 KR 83/16
8. September 2022

VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

 Nicht nur dann, wenn die Clearingstelle der Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit annimmt, sondern auch im umgekehrten Fall ist dagegen eine Klage vor den Sozialgerichten möglich. Diesen Weg ist eine Dozentin gegangen, die bei der VHS Leipzig als vermeintliche Honorarkraft langjährig BAMF-Integrationskurse (DaF) abgehalten hatte und nach eigener Überzeugung, wie der des Gerichts, tatsächlich Scheinselbstständige war.

 Laut Gerichts-Pressemitteilung war die Klägerin „in den Betrieb der VHS eingegliedert und unterlag deren Weisungsrecht“. So sah der Unterrichtsplan „ein arbeitsteiliges Zusammenwirken der Dozenten nach einem gemeinsam aufgestellten Lehrplan vor“, die Kollegin nahm regelmäßig an Dienstbesprechungen teil, führte Anwesenheitslisten, war für die Lernstandtests verantwortlich und übermittelte deren Ergebnisse an die Fachbereichsleitung der VHS. – All das ohne „nennenswertes Unternehmerrisiko“ und ohne „unternehmertypische Gestaltungsmöglichkeiten“.

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht läuft. Dessen Zusammenfassung findet sich in den Pressemitteilungen des Sächsischen Lan­des­so­zi­al­ge­richts.

 Umfassende Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit findest du in unserem Ratgeber Selbstständige – und weiter Informationen zur Statusfeststellung und zur Clearingstelle

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selbstständigdenken

 (FRT)

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