Tag: "nachzahlung"
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Regional • SWR
6. Oktober
Rheinland-Pfalz
Versicherte kämpfen gegen "unfaire" Krankenkassenforderung
Ja, es betrifft nur jene, die nachhaltig ihre Dinge nicht regeln, aber der Höchstbetrag ist im Einzelfall dann doch sehr happig. – Der Vorschlag der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die Nach(zu)zahlung bzw. den „Strafaufschlag“ zu begrenzen, klingt vernünftig.
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Ausschüsse • irs/che
18. September
Mutterschutz:
Mehr Sicherheit für Selbstständige gefordert
Zum Antrag der Unionsfraktion, die Schwangerschaft und Mutterschaft von Selbstständigen zu erleichtern, findet am Montag, 18. September, ab 14 Uhr eine Bundestagsanhörung statt. Die Sitzung wird live auf bundestag.de übertragen.
Die Union will insbesondere, dass die Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes bei den gesetzlichen Krankenversicherungen neu geregelt werden und setzt – so die ver.di-Stellungnahme an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – „auf ein Anliegen auf, das bereits ein Jahr zuvor durch die Petition 133680 ‚Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere‘ starke Beachtung durch die Öffentlichkeit erfuhr“.
Die ver.di-Position wird in der Anhörung Veronika Mirschel vom Referat Selbstständige der Gewerkschaft vertreten, deren Stellungnahme (wie die von weiteren neun sachverständigen Frauen, darunter die Petentin Johanna Röh) auf der Ankündigungsseite des Ausschusses abzurufen ist.
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Job & Karriere • flg/JurAgentur
23. August
Hohe Nachzahlungen möglich
»Selbstständige« Fitnesstrainer mit Stundenlohn sind abhängig beschäftigt
Eigentlich eine Binse: Auch Fitnesstrainer*innen können scheinselbstständig sein. Verwunderlich ist weniger dieser Umstand (auf den wir gerne noch einmal hinweisen), als der Inhalt der hier im Spiegel zusammengetextet wurde.
Bereits im ersten Satz (sowie im Kasten „Hintergrund“) werden Urteile erwähnt und verlinkt, die einen ganz anderen Sachverhalt behandeln, nämlich abhängige GmbH-Gesellschafter*innen. Im zweiten Satz wird dann der Eindruck erweckt, es liege bereits ein Urteil in der Hauptsache vor und später in einer Zwischenüberschrift geraunt, es gäbe ein „Empfindliches Problem – auch für freie Berufe“. Der dann folgende Lauftext weiß allerdings nur davon zu berichten, dass eine Scheinselbstständigkeit häufig im Rahmen der vierjährlichen Betriebsprüfungen festgestellt wird sowie dass es das Statusfeststellungsverfahren gibt. Ergänzt wird der Hinweis um den schleierhaften Hinweis: „Eine Änderung der Satzung kann für die Zukunft das Problem lösen.“
Bei dem Beschluss des Landessozialgerichts Bayern (LSG) ging es tatsächlich allein darum, ob die Nachzahlungen an die Sozialversicherung aufzuschieben sind, bis ein Urteil in der Sache gefallen ist. Selbstverständlich begründet das Gericht darin, warum die entsprechende Beitragsforderung „weder offensichtlich rechtswidrig“ ist, noch eine unbillige Härte darstellt und natürlich erläutert das LSG im Beschluss vom 18. August auch die Basics der Scheinselbstständigkeit. – Ob allerdings die Fitnesstrainer*innen im konkreten Fall eventuell doch unternehmerisch tätig waren, „hängt vom Ergebnis weiterer Sachverhaltsermittlungen in der Hauptsache ab“.