Tag: "Wachstumschancengesetz"
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Steuern • Gesetzgebung & Politik
2. September
Wachstumschancengesetz
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
Schon ab 2025 sollen elektronische Rechnungen (mit einer Übergangsfrist von drei Jahren bis 2028) für B2B-Geschäfte, also auch von Selbstständigen an auftraggebende Unternehmen verpflichtend werden. So sieht es der Entwurf des sogenannten Wachstumschancengesetz vor.
Haufe fasst die Pläne und ihre Folgen zusammen, zu denen bei einer 1:1-Umsetzung unter anderem gehören wird, dass PDF-Rechnungen per Mail bereits ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung gelten, wenn dazu keine Zustimmung der Rechnungsempfänger vorliegt.
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Gesellschaft • Erica Zingher
17. Juli
Gescheiterte Tarifgespräche beim RBB
Freie machen Urlaub
„Wir sind nicht da“
Urlaub als Mittel kollektiver Verhandlungen: Das klappt, wenn genügend Menschen bereit sind, gemeinsam (auf ungewöhnlichem Weg) Konflikte mit Auftraggeber*innen auszutragen. – Wir wünschen den beteiligten Kolleg*innen viel Erfolg.
Worum es geht, steht im offenen Brief der selbstständigen Mitarbeiter*innen von der Aktionsgruppe wirsindnichtda an die neue RBB-Intendantin.
Überblick
18. Juli
BMF Referentenentwurf
Wachstumschancengesetz mit umfangreichen Steueränderungen
Das Bundesfinanzministerium hat gestern den Referentenentwurf für ein sogenanntes Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Es sieht (wie sonst nur die Jahressteuergesetze) auf 279 Seiten umfangreiche Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen vor. – Haufe hat heute einen Überblick veröffentlicht, was alles darin (ab 2024) geregelt werden soll. Unter anderem:
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 800 € auf 1.000 € steigen.
- Verlustrücktrag und Verlustvortrag sollen zeitlich und in der Höhe ausgedehnt werden.
- Die Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer soll entfallen.
- Die Voranmelde-Schwelle bei der Umsatzsteuer soll auf 2.000 € Steuer verdoppelt werden.
- Die Bedingungen (und Verpflichtungen) bei und zu eRechnungen werden mittelfristig geändert.
- Die Option der Ist-Besteuerung soll (von 600.000 €) auf 800.000 € Umsatz angehoben werden.
- Auch die Grenze der Buchführungspflicht soll auf 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn steigen.