Tag: "Sozialversicherungspflicht"
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Nachrichten • Versicherungen & Finanzen • Wolfgang A. Leidigkeit
4. Juli
Sozialversicherungspflicht:
Vom Unterschied zwischen Lehrkräften und Beratern
Inhaltlich ist das Urteil des Landessozialgericht Hessen wenig überraschend – es liegt auf der Linie der ständigen Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts. Wir verlinken den Bericht aber, weil auch die Beratungspraxis zeigt, dass es immer wieder zu Zweifeln kommt, wo die Grenzen zwischen Lehrtätigkeit und Beratung verläuft.
Im Volltext des Urteils ist noch einmal mit vielen Quellen nachzuvollziehen, wo Gerichte die Grenze ziehen:
„Die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer sind erfüllt, wenn im konkreten Fall eine (wenn auch flüchtige) spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird. Der Verfolgung weitergehender Lernziele bedarf es ebenso wenig wie der verpflichtenden Teilnahme am Unterricht, der Abnahme von Prüfungen oder des Ausstellens von Zeugnissen oder Bescheinigungen. (…)
Bei einer Beratertätigkeit steht nicht eine generelle Wissensvermittlung, sondern eine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung im Vordergrund. Wo sich die Bereiche der Lehr- und Beratertätigkeit überlagern, müssen sie nach ihrem sachlichen Schwerpunkt getrennt werden: Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme des jeweils Ratsuchenden konkret helfend ein (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R). Lehrer übertragen (im Idealfall) ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen auf ihre Schüler, wobei sie den Unterrichtsstoff grundsätzlich (…) nicht spezifisch auf die Person und den Kontext des Lernenden zuschneiden. Dagegen sind Beratungssituationen eher durch eine Nähe zur Lebenssituation des Klienten und dessen konkreten Problemen gekennzeichnet. Wird Wissen an eine Gruppe von Teilnehmern vermittelt, so spricht dies eher für eine Lehrertätigkeit, während sich Berater eher mit den spezifischen Problemen von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen befassen.“
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Betriebsführung • Anne Kieserling
September
Wann sind Helfer im Betrieb sozialversicherungspflichtig?
„Ob jemand sozialversicherungspflichtig ist, entscheiden objektive Kriterien und nicht die Wünsche der Beteiligten“, fasst das Handwerksblatt die Rechtslage und ein entsprechendes Urteil des Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Die Konstellation in diesem Fall: Eine GmbH beschäftigte vier angeblich selbstständige Mitarbeiter, die jeweils ein eigenes Gewerbe angemeldet hatten. Etwa: Hausmeistertätigkeiten, Veranstaltungsservice und Messebau.
Wie das Gericht im Leitsatz zum Urteil feststellte, ist „die subjektive Vorstellung eines Auftragnehmers, als Selbständiger tätig zu sein, oder dass beide Vertragsparteien nicht wollen, dass Versicherungs- und Beitragspflicht eintritt, für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unbeachtlich“. – Warum das so ist (und wer so alles für vermeintlichen Individualismus und damit gegen sozialstaatliche Grundsätze kämpft), klären wir im Ratgeber Selbstständige im Text „Statusfragen sind kein Wunschkonzert“.