Tag: "scheinselbstst"

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  13.06.2023 10:54, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: ,

Wirtschaft • Théo Bourgery (Luka Krauss)
12. Juni

EU-Staaten einigen sich zu Regeln für Plattformarbeit

 Die zuständigen Arbeits- und Sozialminister der EU haben sich gestern auf eine gemeinsame Linie zur Plattformarbeit geeinigt: Mit einer qualifizierten Mehrheit von 22 Ja-Stimmen hat der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) den Weg für den nächsten Schritt freigemacht. Deutschland hat bei der Abstimmung auf Betreiben des Koalitionspartners FDP für eine der fünf Enthaltungen gesorgt.

 Die von der EPSCO behandelte EU-Richtlinie soll scheinselbstständige Plattformarbeiter*innen verhindern, indem bei Gig-Arbeiter*innen, die etwa für Liefer- und Fahrdienste arbeiten (widerlegbar) keine Selbstständigkeit sondern eine Beschäftigung angenommen wird.

 Die Länder, die einen noch strikteren Schutz vor Ausbeutung durch Scheinselbstständigkeit anstrebten, haben der vorliegenden Fassung zugestimmt, damit noch vor den Europawahlen 2024 eine Einigung auf eine Richtlinie möglich ist.

 Details zu den Beratungen um die Richtlinie und weitere Hintergrundinfromationen finden sich auf der Themenseite des EU-Rats zur EPSCO-Tagung unter „Beschäftigung und Sozialpolitik – 12. Juni · Rechte von Plattformbeschäftigten“ und dort auch eine Infografik „Fünf zentrale Fragen zu Plattformbeschäftigten in der EU“.

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  25.05.2023 23:03, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags:

Dr. Markus Sehl • Alexander Cremer
23. Mai

Wann gilt ein Anwalt als Freiberufler?
BGH warnt vor Schein­selbst­stän­digen in der Kanzlei

 Dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Thema Scheinselbstständigkeit auseinander setzen muss, ist eher selten – kommt aber vor, wenn es wie hier um die Straftat „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ geht.

 Inhaltlich liegt der BGH hier auf einer Linie mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Bei ‚höheren Diensten‘ spielt die Weisungsgebundenheit oft eine so geringe Rolle, dass sie als Abgrenzungskriterium in den Hintergrund tritt. Umso schwerer wiegt das Merkmal der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, also die Frage, „ob die Tätigkeit mit einem Verlustrisiko belastet ist und deshalb einer Gewinnbeteiligung gleichkommt oder ob sie lediglich als Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung anzusehen ist“.

 Im vorliegenden Fall hatte ein Anwalt 12 Kolleg*innen als Selbstständige beschäftigt und abgerechnet, ohne dass deren Honorare vom Erfolg oder Misserfolg der Kanzlei beeinflusst waren. Wenn aber, so der Leitsatz des BGH-Urteils „die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung … an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen“.

 Hier das Urteil im Volltext

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  28.04.2023 17:02, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , ,

Aktuelles • acr/LTO
27. April

BGH zu verlegter Corona-Hochzeit
Foto­grafin steht nach Kün­di­gung Geld zu

 Weil sich die Kläger nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen konnten – ihre Hochzeit hätte trotz Corona-Einschränkungen stattfinden können – hat der Bundesgerichtshof einer Fotografin das vereinbarte Honorar zugesprochen. Die Kläger hingegen wollten vom Vertrag zurücktreten und sogar die Anzahlung zurück bekommen. – Beim Werkvertrag gilt jedoch „Pacta sunt servanda“.

  Im Ratgeber Selbstständige findest du im Text „Kündigung von Werkverträgen“ die ausführliche Erklärung, warum das Geld auch dann fließen muss, wenn die Selbstständige noch keinen Handschlag getan hat.

 Die BGH-Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor, wird dann aber unter hier veröffentlicht. Bereits erschienen ist jedoch die Gerichts-Pressemeldung zu dem Fall.

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Recht und Steuern • Urteil der Woche
26. April

Vertragswortlaut hin oder her:
Ohne unternehmerisches Risiko keine „freie Mitarbeit“

 Eigentlich eine Binse, aber eine, die immer wieder die Gerichte – hier das LSG Baden-Württemberg – beschäftigt: Der Beschäftigungsstatus ergibt sich aus der konkreten Tätigkeit und ist kein Wunschkonzert. Das Kriterium „unternehmerisches Risiko“ wird dabei in der Rechtsprechung immer wichtiger. Kompakt zusammengefasst findest du alle Informationen zur Scheinselbstständigkeit in unserem Ratgeber Selbstständige.

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 (FRT)

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