Tag: "Vertragswortlaut"
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Aktuelles • acr/LTO
27. April
BGH zu verlegter Corona-Hochzeit
Fotografin steht nach Kündigung Geld zu
Weil sich die Kläger nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen konnten – ihre Hochzeit hätte trotz Corona-Einschränkungen stattfinden können – hat der Bundesgerichtshof einer Fotografin das vereinbarte Honorar zugesprochen. Die Kläger hingegen wollten vom Vertrag zurücktreten und sogar die Anzahlung zurück bekommen. – Beim Werkvertrag gilt jedoch „Pacta sunt servanda“.
Im Ratgeber Selbstständige findest du im Text „Kündigung von Werkverträgen“ die ausführliche Erklärung, warum das Geld auch dann fließen muss, wenn die Selbstständige noch keinen Handschlag getan hat.
Die BGH-Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor, wird dann aber unter hier veröffentlicht. Bereits erschienen ist jedoch die Gerichts-Pressemeldung zu dem Fall.
Recht und Steuern • Urteil der Woche
26. April
Vertragswortlaut hin oder her:
Ohne unternehmerisches Risiko keine „freie Mitarbeit“
Eigentlich eine Binse, aber eine, die immer wieder die Gerichte – hier das LSG Baden-Württemberg – beschäftigt: Der Beschäftigungsstatus ergibt sich aus der konkreten Tätigkeit und ist kein Wunschkonzert. Das Kriterium „unternehmerisches Risiko“ wird dabei in der Rechtsprechung immer wichtiger. Kompakt zusammengefasst findest du alle Informationen zur Scheinselbstständigkeit in unserem Ratgeber Selbstständige.