Tag: "KSK"
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KSK
10. Juli
Seit Tagen wird die KSK von Anfragen geflutet und viele über die Künstlersozialkasse Versicherte haben die UVB-Lastschriften zurückgerufen. – Das ist für die Kasse und vor allem die Versicherten misslich! Die KSK bittet, bei der Aufklärung zu helfen, was wir natürlich gerne tun!
Also: Die in den aktuellen Abbuchungen genannte Unfallversicherung Bund und Bahn ist schlicht die rechtliche Trägerin der KSK. Die Abbuchungen sind also völlig ok und tragen nur (vorübergehend?) einen anderen Namen! – Bitte lasst also die Abbuchungen laufen (und wenn das zu spät ist: zahlt die Beiträge unbedingt nach). – Details findet ihr auf der KSK-Homepage
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Pressemitteilung
2. Dezember
ver.di begrüßt Anpassungen beim Künstlersozialversicherungsgesetz
Ein langjährige Forderung, die wir in unzähligen Gesprächen der Politik erläutert haben, ist gestern in eine Gesetzänderung gemündet. Ab 2023 gilt: Selbstständige aus Kultur und Medien bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Bislang mussten sie sich zum doppelten Beitrag selbst versichern, sobald sie in einer anderen Selbstständigkeit regelmäßig Gewinne über der Geringfügigkeitsgrenze erzielten.
Welche weitere Themen für KSK-Versicherte in dem SGB IV-Änderungsgesetz stecken, findet ihr in unserer Stellungahme zum Gesetz vom Juli und warum die privaten Krankenversicherungen über eine weitere (sehr gute) Regelung so unglücklich sind, erläutern wir in einem weiteren Beitrag. Stay tuned …
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Pressemitteilung
11. November
Große Existenzsorgen
unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmen
Solo-Selbstständige sowie Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte) spüren laut ifo-Institut insbesondere die „konjunkturelle Abkühlung“. Der aktuelle Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex registriert entsprechend schlechtere Selbst-Einschätzungen der Befragten zu ihren geschäftlichen Erwartungen: „Die Sorgen“, heißt es in der ifo-Pressemitteilung, „ziehen sich durch alle Branchen. Insbesondere im Einzelhandel und der Bauwirtschaft ist der Ausblick unter den Kleinstunternehmen düster.“
Pressemitteilung • Sozialversicherung
3. November
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen musste hier noch einmal erklären, dass zur echten Selbstständigkeit auch Unabhängigkeit und unternehmerisches Risiko gehören. Ein Pilot hingegen, so der Leitsatz des Urteils, der über kein eigenes Flugzeug verfügt „und dessen Tätigkeit … sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt“.
Bei hochspezialisierten Dienstleistungen, so die Urteilsbegründung, muss auch nicht jedes Detail der Arbeit vorgeschrieben sein, damit der Job zur abhängigen Arbeit wird. Vielmehr spielen dort „„Weisungen über das Wie“ kaum noch eine Rolle für die Statusfeststellung, in deren Rahmen die Gesamtumstände der Tätigkeit betrachtet werden müssen.
Trotzdem wurde die Revision zugelassen, „da der Senat möglicherweise von BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, abweicht". – Vor über 20 Jahren wurden vom Bundessozialgericht vertragliche Vereinbarungen gerne noch überbewertet und (wie auch von der Vorinstanz in diesem Fall) auch in Zirkelschlüssen geurteilt. Etwa dem, dass ein Unternehmerrisiko bereits darin bestehe, dass ein selbstständiger Pilot bei seinem Arbeitsausfall das finanzielle Risiko selbst trage.
- Das Urteil des LSG,
- das BSG-Urteil aus 2008
- … und alles Wissenswerte zur Scheinselbstständigkeit und ihrer Beurteilung im Ratgeber Selbstständige.