Tag: "Solidarsystem"
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Altersvorsorge • Michael Fiedler
8. August
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige:
Gutachten lehnt ‚Opt-Out-Modelle‘ ab
Das lesenswerte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Daniel Ulber zur Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung gibt's beim Haus der Selbstständigen'(HDS).
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Gesundheit • Antrag • hib 285/2023
20. April
Linksfraktion:
Angemessene Beiträge für freiwillig Versicherte gefordert
Die Linksfraktion im Bundestag will – wie auch ver.di – die Abschaffung des angenommenen Mindesteinkommens für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Auf der Grundlage des unterstellten Mindesteinkommens von derzeit monatlich 1.131,67 € werden auch alle hauptberuflich Selbstständigen verbeitragt, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 € monatlich liegt.
Abhängig Beschäftigte müssen in diesem Bereich der Niedrigeinkommen (durch den Arbeitgeber-Beitrag, die Midijob-Regelung und den Einkommensbezug) weniger als ein Viertel dessen zahlen, was freiwillig Versicherte aufwenden müssen.
Zur Erinnerung: Bis Ende 2018 war es sogar noch so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf der Grundlage eines angenommenen Gewinns von 2.283,75 € monatlich verbeitragt wurden. Sie zahlten so bis zu 40 % des Einkommens allein für die Krankenversicherung. Die Absenkung um rund 56 % war ein großer erster Schritt, den wir (gemeinsam mit dem DGB) in jahrelanger, zäher Lobbyarbeit erreichen konnten.
Mehr zum Thema „Baustelle gesetzliche Krankenversicherung“ .
Pressemeldungen • Corona-Pandemie
18. April
Bayern sieht bei der Rückzahlung der ersten Corona-Soforthilfen juristische Spielräume. Der Wirtschaftsminister kündigt einen Erlass an, nach dem Alleinstehende die bis zu 25.000 € nach Steuern verdienen, „nichts zurückzahlen müssen“. Für Unterhaltspflichtige sind 30.000 € als Einkommensgrenze vorgesehen.
Bei diesen Einkommen wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn der „Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“.