Tag: "Solidarsystem"

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  08.08.2023 23:44, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , , ,

Altersvorsorge • Michael Fiedler
8. August

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige:
Gutachten lehnt ‚Opt-Out-Modelle‘ ab

 Das lesenswerte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Daniel Ulber zur Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung gibt's beim Haus der Selbstständigen'(HDS).

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selbstständigdenken

www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 421–

  20.04.2023 16:24, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , ,

Gesundheit • Antrag • hib 285/2023
20. April

Linksfraktion:
Angemessene Beiträge für freiwillig Versicherte gefordert

 Die Linksfraktion im Bundestag will – wie auch ver.di – die Abschaffung des angenommenen Mindesteinkommens für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Auf der Grundlage des unterstellten Mindesteinkommens von derzeit monatlich 1.131,67 € werden auch alle hauptberuflich Selbstständigen verbeitragt, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 € monatlich liegt.

 Abhängig Beschäftigte müssen in diesem Bereich der Niedrigeinkommen (durch den Arbeitgeber-Beitrag, die Midijob-Regelung und den Einkommensbezug) weniger als ein Viertel dessen zahlen, was freiwillig Versicherte aufwenden müssen.

 Zur Erinnerung: Bis Ende 2018 war es sogar noch so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf der Grundlage eines angenommenen Gewinns von 2.283,75 € monatlich verbeitragt wurden. Sie zahlten so bis zu 40 % des Einkommens allein für die Krankenversicherung. Die Absenkung um rund 56 % war ein großer erster Schritt, den wir (gemeinsam mit dem DGB) in jahrelanger, zäher Lobbyarbeit erreichen konnten.

 Mehr zum Thema „Baustelle gesetzliche Krankenversicherung“ .

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Pressemeldungen • Corona-Pandemie
18. April

Aiwanger:
„Wer weniger als alleinstehend 25.000 bzw. 30.000 Euro verdient und seine Existenz gefährdet sieht, muss Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen“

 Bayern sieht bei der Rückzahlung der ersten Corona-Soforthilfen juristische Spielräume. Der Wirtschaftsminister kündigt einen Erlass an, nach dem Alleinstehende die bis zu 25.000 € nach Steuern verdienen, „nichts zurückzahlen müssen“. Für Unterhaltspflichtige sind 30.000 € als Einkommensgrenze vorgesehen.

 Bei diesen Einkommen wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn der „Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“.

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selbstständigdenken

 (FRT)

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