Tag: "Rueckzahlung"

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  02.06.2023 23:35, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: ,

Wirtschaft • Tom Fleckenstein
1. Juni

Corona-Soforthilfen:
Wer muss sie zurückzahlen?

 Es geht hier ausschließlich(!) um die Situation in Bayern, wo ja für manche eine Befreiung von der Rückzahlung angekündigt wurde – es darf vermutet werden, dass das vor allem auch ein Wahlkampf-Geschenk sein sollte für das (siehe 2.) nun das Land nicht einmal bezahlen will. Der Stand der Dinge ist:

  1. Verzögert sich das Antragsverfahren auf „frühestens ab nächster Woche“.
  2. Ist es schon ein Ding, was das Wirtschaftsministerium laut BR kommuniziert: „Wer die fehlenden Rückzahlungen bezahlen soll, ist unklar. Bayern hat die Finanzierung abgelehnt und verweist auf den Bund. Der habe die Coronahilfen schließlich bezahlt.“
  3. Sehen wir es wie der im Beitrag zitiert Steuerberater: Wartet jetzt noch einen Moment, bis die Konditionen des Erlassantrags bekannt sind.

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  20.04.2023 16:24, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , ,

Gesundheit • Antrag • hib 285/2023
20. April

Linksfraktion:
Angemessene Beiträge für freiwillig Versicherte gefordert

 Die Linksfraktion im Bundestag will – wie auch ver.di – die Abschaffung des angenommenen Mindesteinkommens für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Auf der Grundlage des unterstellten Mindesteinkommens von derzeit monatlich 1.131,67 € werden auch alle hauptberuflich Selbstständigen verbeitragt, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 € monatlich liegt.

 Abhängig Beschäftigte müssen in diesem Bereich der Niedrigeinkommen (durch den Arbeitgeber-Beitrag, die Midijob-Regelung und den Einkommensbezug) weniger als ein Viertel dessen zahlen, was freiwillig Versicherte aufwenden müssen.

 Zur Erinnerung: Bis Ende 2018 war es sogar noch so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf der Grundlage eines angenommenen Gewinns von 2.283,75 € monatlich verbeitragt wurden. Sie zahlten so bis zu 40 % des Einkommens allein für die Krankenversicherung. Die Absenkung um rund 56 % war ein großer erster Schritt, den wir (gemeinsam mit dem DGB) in jahrelanger, zäher Lobbyarbeit erreichen konnten.

 Mehr zum Thema „Baustelle gesetzliche Krankenversicherung“ .

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Pressemeldungen • Corona-Pandemie
18. April

Aiwanger:
„Wer weniger als alleinstehend 25.000 bzw. 30.000 Euro verdient und seine Existenz gefährdet sieht, muss Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen“

 Bayern sieht bei der Rückzahlung der ersten Corona-Soforthilfen juristische Spielräume. Der Wirtschaftsminister kündigt einen Erlass an, nach dem Alleinstehende die bis zu 25.000 € nach Steuern verdienen, „nichts zurückzahlen müssen“. Für Unterhaltspflichtige sind 30.000 € als Einkommensgrenze vorgesehen.

 Bei diesen Einkommen wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn der „Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“.

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selbstständigdenken

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  17.03.2023 16:49, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , ,

Ratgeber • Karriere
21./29. März

OVG verhandelt über Corona-Soforthklfe

 Der WDR erläutert das heutige Urteil etwas umgangssprachlicher und hintergründiger als das Gericht, dessen Pressemitteilung wir gerade gepostet hatten: Land NRW verliert Berufung.

 Allerdings geht die WDR-Meldung noch nicht auf den Teil ein, der Viele am meisten interessiert. Also zitieren wir auch hier aus der Gerichts-PM:

 „Sofern das Existenzminimum des Selbstständigen nicht durch Sozialleistungen abgedeckt worden war, durften bis zum 01.04.2020, 13:30 Uhr, bewilligte Mittel auch dann eingesetzt werden, wenn die Umsätze des geförderten Betriebs nicht einmal mehr ausreichten, um dieses Existenzminimum finanzieren zu können.“

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Das Gericht • Pressemitteilungen
21. März

Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig - nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden

 „Das später vom Land geforderte Rückmeldeverfahren findet in den Bewilligungsbescheiden keine Grundlage. Die darin von den Zuwendungsempfängern verlangten Angaben waren ungeeignet, um die letztlich jeweils zu belassende Fördersumme unter Berücksichtigung der bindenden Festsetzungen der Bewilligungsbescheide zu bestimmen. (…) Zudem sind die Schlussbescheide rechtswidrig, weil sie ohne eine hierfür erforderliche Rechtsgrundlage vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen worden sind. (…)

 Sofern das Existenzminimum des Selbstständigen nicht durch Sozialleistungen abgedeckt worden war, durften bis zum 01.04.2020, 13:30 Uhr, bewilligte Mittel auch dann eingesetzt werden, wenn die Umsätze des geförderten Betriebs nicht einmal mehr ausreichten, um dieses Existenzminimum finanzieren zu können.“

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Landesdelegiertenkonferen in Wuppertal
21. März

Let‘s go!

 Von unserer Seite mal ein herzlicher Dank an Frank! Für die Rede, wie für die gute Zusammenarbeit für die Sache der Solo-Selbstständigen in den zurückliegenden, nicht immer einfachen Jahren.

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selbstständigdenken

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 (FRT)

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