Archiv für: "24 Aug 2023"
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Job & Karriere • flg/JurAgentur
23. August
Hohe Nachzahlungen möglich
»Selbstständige« Fitnesstrainer mit Stundenlohn sind abhängig beschäftigt
Eigentlich eine Binse: Auch Fitnesstrainer*innen können scheinselbstständig sein. Verwunderlich ist weniger dieser Umstand (auf den wir gerne noch einmal hinweisen), als der Inhalt der hier im Spiegel zusammengetextet wurde.
Bereits im ersten Satz (sowie im Kasten „Hintergrund“) werden Urteile erwähnt und verlinkt, die einen ganz anderen Sachverhalt behandeln, nämlich abhängige GmbH-Gesellschafter*innen. Im zweiten Satz wird dann der Eindruck erweckt, es liege bereits ein Urteil in der Hauptsache vor und später in einer Zwischenüberschrift geraunt, es gäbe ein „Empfindliches Problem – auch für freie Berufe“. Der dann folgende Lauftext weiß allerdings nur davon zu berichten, dass eine Scheinselbstständigkeit häufig im Rahmen der vierjährlichen Betriebsprüfungen festgestellt wird sowie dass es das Statusfeststellungsverfahren gibt. Ergänzt wird der Hinweis um den schleierhaften Hinweis: „Eine Änderung der Satzung kann für die Zukunft das Problem lösen.“
Bei dem Beschluss des Landessozialgerichts Bayern (LSG) ging es tatsächlich allein darum, ob die Nachzahlungen an die Sozialversicherung aufzuschieben sind, bis ein Urteil in der Sache gefallen ist. Selbstverständlich begründet das Gericht darin, warum die entsprechende Beitragsforderung „weder offensichtlich rechtswidrig“ ist, noch eine unbillige Härte darstellt und natürlich erläutert das LSG im Beschluss vom 18. August auch die Basics der Scheinselbstständigkeit. – Ob allerdings die Fitnesstrainer*innen im konkreten Fall eventuell doch unternehmerisch tätig waren, „hängt vom Ergebnis weiterer Sachverhaltsermittlungen in der Hauptsache ab“.



