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Pressemitteilung · 079/2023
11. Mai
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Entscheidung gefällt, die auch für andere Betriebsschließungen ein Leiturteil sein dürfte: Auch eine längere Betriebsuntersagung ist verhältnismäßig, wenn sie der Gefahrenabwehr dient. Im Fall der Pandemie habe der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit verfolgt, „mithin einen legitimen Zweck“. Betont wird durch den BGH auch, der Eingriff in die Grundrechte sei „durch die verschiedenen und umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen für die von der Betriebsuntersagung betroffenen Unternehmen entscheidend relativiert“ worden.