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UPDATE • Maschinenraum
2. Januar
Der Ratgeber von Selbstständigen für Selbstständige.

Damit der Ratgeber Selbstständige tagesaktuell bleibt, waren jede Menge Änderungen fällig. – Alle wichtigen Zahlen und Fakten in dem umfangreichen Standardwerk sind jetzt aktualisiert auf die Werte des (hoffentlich besseren) Jahres 2024.
[Und wenn uns etwas durchgerutscht ist: Bitte kurz unter info@selbststaendigen.info Bescheid sagen.]
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Job & Karriere • flg/JurAgentur
23. August
Hohe Nachzahlungen möglich
»Selbstständige« Fitnesstrainer mit Stundenlohn sind abhängig beschäftigt
Eigentlich eine Binse: Auch Fitnesstrainer*innen können scheinselbstständig sein. Verwunderlich ist weniger dieser Umstand (auf den wir gerne noch einmal hinweisen), als der Inhalt der hier im Spiegel zusammengetextet wurde.
Bereits im ersten Satz (sowie im Kasten „Hintergrund“) werden Urteile erwähnt und verlinkt, die einen ganz anderen Sachverhalt behandeln, nämlich abhängige GmbH-Gesellschafter*innen. Im zweiten Satz wird dann der Eindruck erweckt, es liege bereits ein Urteil in der Hauptsache vor und später in einer Zwischenüberschrift geraunt, es gäbe ein „Empfindliches Problem – auch für freie Berufe“. Der dann folgende Lauftext weiß allerdings nur davon zu berichten, dass eine Scheinselbstständigkeit häufig im Rahmen der vierjährlichen Betriebsprüfungen festgestellt wird sowie dass es das Statusfeststellungsverfahren gibt. Ergänzt wird der Hinweis um den schleierhaften Hinweis: „Eine Änderung der Satzung kann für die Zukunft das Problem lösen.“
Bei dem Beschluss des Landessozialgerichts Bayern (LSG) ging es tatsächlich allein darum, ob die Nachzahlungen an die Sozialversicherung aufzuschieben sind, bis ein Urteil in der Sache gefallen ist. Selbstverständlich begründet das Gericht darin, warum die entsprechende Beitragsforderung „weder offensichtlich rechtswidrig“ ist, noch eine unbillige Härte darstellt und natürlich erläutert das LSG im Beschluss vom 18. August auch die Basics der Scheinselbstständigkeit. – Ob allerdings die Fitnesstrainer*innen im konkreten Fall eventuell doch unternehmerisch tätig waren, „hängt vom Ergebnis weiterer Sachverhaltsermittlungen in der Hauptsache ab“.
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Politik • hil/aerzteblatt.de
17. August
Ministerium prüft Regeln zu Krankenkassenbeiträgen von Selbstständigen
Über das Problem hatten wir schon berichtet: Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die der Kasse ihr Einkommen nicht pünktlich melden, müssen drei Jahre rückwirkend (und nach Ansicht der Versicherer unwiderruflich) den Höchstbeitrag von derzeit rund 950 € monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Weil die Versicherungen auch beim Nachweis geringerer Einkommen im Widerspruchsverfahren eine Herabsetzung der Höchstbeiträge ablehnen, hat die Linken-Fraktion die Regierung (unter anderem) gefragt, wie sie zur Interpretation der Kassen steht, dies sei durch den Gesetzgeber so vorgesehen. Konkret geht es um die Interpretation zum § 240 SGB V.
Die Regierung hat nun geantwortet, dass das Gesundheitsministerium wisse, dass die Praxis der Kassen „im Einzelfall zu Härten“ führe. Daher werde die Regelung derzeit überprüft.
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Solo-Selbstständige
16. August
Einladung
Vernetzungskonferenz Soloselbstständige
In einem Monat [16.09.23] startet die „Mitmach- und Vernetzungskonferenz der Solo-Selbstständigen“ des Berliner Teils des Haus der Selbstständigen (HDS). Unter anderem stellen sich Initiativen vor, aktive Kolleg*innen berichten von Erfolgen und Organisationsmöglichkeiten. – Es geht um Austausch, gemeinsame (Heraus-)Forderungen und die Interessen(-vertretung) von Solo-Selbstständigen. Details und der Link zur Anmeldung findest du im hier verlinkten Beitrag.