Archiv für: "02 Jul 2020"
Endlich!? – Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg • 01.07.20
Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Nun legt die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm auf, um die Liquidität von KMU zu sichern. Die sog. „Corona-Überbrückungshilfe“ ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Es richtet sich explizit auch an Freiberufler.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums [Anm.: Hier insbesondere die Punkte „Wer ist antragsberechtigt?“ und „Was wird gefördert?“].
Fairness-Lücke schließen!
Dringlichkeitsantrag • KW 28
Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat einen Dringlichkeitsantrag (Sitzung nächste Woche) gestellt:
„Beschlussempfehlung: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen,
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordern den Senat auf,
- Umgehend ein Hilfspaket im Umfang von 15 Millionen Euro für Solo-Selbstständige aufzulegen und bei Bedarf aufzustocken, dessen Gelder – ähnlich wie beim Kulturhilfspaket des Senats – auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden können. Die Finanzierung soll wie beim Kulturhilfspaket auch über den Bremen-Fonds erfolgen.
Dabei sollen folgende Kriterien gelten:
- Profitieren von dem Hilfspaket sollen alle Soloselbstständigen, die im Land Bremen wohnen, die mit ihrer Selbstständigkeit in den Jahren 2018 und 2019 jeweils hauptsächlich ihr Einkommen bestritten haben.
- Sofern die Soloselbstständigen bereits eine Förderung aus dem ersten Landesprogramm (Corona-Soforthilfe Land I) erhalten haben, soll dies angerechnet werden. Eine Förderung aus dem Bundesprogramm (Corona-Soforthilfe Bund) darf kein Ausschlussgrund sein.
- Im Übrigen sollen die Förderkriterien der Hilfsprogramme für Künstlerinnen und Künstler im übertragenen Sinne gelten.
- Die Höhe der Förderung der Soloselbstständigen soll rückwirkend ab April jeweils 1.000 Euro im Monat vorläufig bis zum Monat August (angepasst an die Förderung für Künstlerinnen und Künstler) betragen..
- Der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit einen Monat nach Beschlussfassung zu berichten."
Der gesamten Antrag mit ausführlicher Begründung (PDF, 50 KB)



