Tag: "Armutsrisiko"
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Rat der EU • Pressemitteilung
9. Oktober
Sozialschutz für Selbstständige:
Rat fordert Maßnahmen zur Schließung der verbleibenden Lücken
Der EU-Ministerrat hat gestern die Schlussfolgerungen zum Sozialschutz für Selbstständige (im Rahmen der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte) gebilligt. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, „die verbleibenden Lücken in ihren nationalen Systemen zu schließen, um den Zugang von Selbstständigen zum Sozialschutz zu verbessern“. Zudem sollen die EU-Staaten „ein angemessenes Schutzniveau für Selbstständige sicherstellen, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten und Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern.“
Nach den Zahlen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen nennt, betrifft das Thema europaweit 27,7 Mio. Erwerbstätige, von denen knapp 70 % Solo-Selbstständige und rund 12 % abhängig Selbstständige sind. Die Daten der europäischen Statistik zeigten, dass insbesondere für Solo-Selbstständige ein höheres Armutsrisiko bestehe, daher seien „Sozialtransfers vor allem für die Verringerung des Armutsrisikos von Selbstständigen von wesentlicher Bedeutung“. Wegen der beträchtlichen Zahl hybrid Arbeitender und bei der Plattformarbeit müssten Lösungen für die Herausforderungen gefunden werden, die sich dabei für Selbstständige ergeben.
Angesprochen wird auch die äußerst dürftige Datenlage, weshalb der Rat die Mitgliedsstaaten bittet, „sicherzustellen, dass auf nationaler Ebene eine angemessene Datenerfassung stattfindet und die Maßnahmen zur Ausweitung des Sozialschutzes ständig beobachtet werden“.
In der Empfehlung des Rats an die europäischen Regierungen kritisiert das EU-Organ, dass nur wenige Mitgliedstaaten die Sozialschutzsysteme an die sich ändernden Arbeitsformen angepasst hätten und empfiehlt ihnen auch allen Selbstständigen eine angemessene, transparente tatsächliche und formelle Absicherung zu gewährleisten. Dabei soll die „Ermittlung der Sozialschutzbeiträge und -ansprüche von Selbstständigen auf einer objektiven und transparenten Bewertung ihrer Einkommensbasis“ beruhen, die „das tatsächliche Einkommen widerspiegelt“.