Tag: "scheinselbstst"
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Handel • Online-Handel • Anja Ingelmann
28. März
Selbstständige Fahrer
Oberster Gerichtshof der Niederlande urteilt gegen Deliveroo
Weil der Beitrag hinter der Paywall steht, haben wir uns bei unserer Schwestergewerkschaft FNV erkundigt. Es ist also so: Die Lieferfahrer*innen wurden von Deliveroo als Auftragnehmer*innen bezeichnet und behandelt, für die FNV hingegen waren sie als Arbeitnehmer*innen unterwegs. Das hat nun – wie zwei Vorinstanzen – auch der Oberste Gerichtshof der Niederlande (OGH) so gesehen.
nd des Verfahrens die Tätigkeit im Land eingestellt, die „Kassationsbeschwerde“ aber nicht zurückgezogen, weshalb der Fall trotzdem entschieden wurde.
Die Situation ist in den Niederlanden ähnlich wie in Deutschland: Ob tatsächlich eine Selbstständigkeit besteht, ist kein Wunschkonzert und wird mangels genauer rechtlicher Regeln bei Unklarheiten nach den Umständen im Einzelfall entschieden. Das Berufungsgericht habe diese Umstände rechtsfehlerfrei und nachvollziehbar gewürdigt bestätigte jetzt der OGH die Vorinstanz. Er verwies gleichzeitig darauf, dass hier der Gesetzgeber gefordert aber auch damit beschäftigt sei, Regeln und Grundsätze zu verabschieden, was eine abhängige Arbeit ausmache. Daher sah der OGH keine Veranlassung, mit diesem Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit eine weitere Rechtsfortbildung – also das Schließen von Gesetzeslücken durch eigene Entscheidungen – zu betreiben.
Open Letters
30. März
Pause Giant AI Experiments
An Open Letter
Knapp 1.400 Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Web-Industrie fordern ein mindestens halbjähriges Moratorium für solche KI-Systeme, die „mit einer dem Menschen ebenbürtigen Intelligenz“ ausgestattet sind.
Den Unterzeichner*innen geht es nicht um Maschinenstürmerei, sondern darum, umgehend Auswirkungen auf Jobs und Demokratie zu klären sowie „die heutigen leistungsstarken, hochmodernen Systeme genauer, sicherer, interpretierbarer, transparenter, robuster, abgestimmter, vertrauenswürdiger und loyaler zu machen“.
Es wird ein Dialog mit Gesellschaft und Politik eingefordert anstatt den „außer Kontrolle geratenen Wettlauf um die Entwicklung und den Einsatz“ der Systeme fortzusetzen.
Der offene Brief spricht Grundfragen an, die auch – vielleicht sogar besonders – Soloselbstständige etwas angehen und er lässt sich mit gängigen KI Systemen wie DeepL leicht aus dem Englischen übersetzen. 😉
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Ratgeber • Karriere
21./29. März
Kein Mutterschutz für Selbstständige
Es gibt inhaltlich noch nichts Neues zum Thema in diesem dpa-Bericht – trotzdem gut, dass die Medien (und natürlich Johanna Röh) am Thema dran bleiben …
Reuters
21. März
Just Eat Takeaway – in Deutschland unterwegs als Lieferando – feuert in Großbritannien 1.700 angestellte Kuriere und will auf der Insel nur noch angeblich „Selbstständige“ liefern lassen.
NRW informieren • Pressemitteilungen
21. März
Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet am 21. März
Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe für Unternehmen mit deutlich gestiegenen Energiekosten
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Wirtschaft • EuGH entscheidet • Christian Rath
12. Januar
Schutz vor Diskriminierung
Die Grenzen der Vertragsfreiheit
Auch für Selbstständige gelten in Europa – so ein aktuelles EuGH-Urteil – die Regeln zur Gleichbehandlung, mithin zum Schutz vor Diskriminierung. Allerdings können sich Selbstständige nur darauf berufen, wenn sie dauerhaft Aufträge ausführen, also beispielsweise auf Grundlage eines unbefristeten Dienstvertrags arbeiten. Liegt eine solche Dauerbeziehung vor, können sich Selbstständige in Deutschland auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, wenn sie eine Benachteiligung erfahren „wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. (§ 1 AGG)
Im konkreten Urteil ging es gestern [12.01.2023] um einen polnischen Videojournalisten, der in der Vergangenheit jeweils einmonatige Vertragsverlängerungen bekam, dessen Vertragsbeziehung vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen aber dann wegen seiner Homosexualität beendet wurden. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen abgelehnt werden darf“, da die Auslegung der Antidiskriminierungs-Richtlinie weit auszulegen ist und „unabhängig von deren Art und Merkmalenden Zugang zu jeglicher beruflichen Tätigkeit erfasst“.
Landessozialgericht • Az.: L 9 KR 83/16
8. September 2022
VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus
Nicht nur dann, wenn die Clearingstelle der Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit annimmt, sondern auch im umgekehrten Fall ist dagegen eine Klage vor den Sozialgerichten möglich. Diesen Weg ist eine Dozentin gegangen, die bei der VHS Leipzig als vermeintliche Honorarkraft langjährig BAMF-Integrationskurse (DaF) abgehalten hatte und nach eigener Überzeugung, wie der des Gerichts, tatsächlich Scheinselbstständige war.
Laut Gerichts-Pressemitteilung war die Klägerin „in den Betrieb der VHS eingegliedert und unterlag deren Weisungsrecht“. So sah der Unterrichtsplan „ein arbeitsteiliges Zusammenwirken der Dozenten nach einem gemeinsam aufgestellten Lehrplan vor“, die Kollegin nahm regelmäßig an Dienstbesprechungen teil, führte Anwesenheitslisten, war für die Lernstandtests verantwortlich und übermittelte deren Ergebnisse an die Fachbereichsleitung der VHS. – All das ohne „nennenswertes Unternehmerrisiko“ und ohne „unternehmertypische Gestaltungsmöglichkeiten“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht läuft. Dessen Zusammenfassung findet sich in den Pressemitteilungen des Sächsischen Landessozialgerichts.
Umfassende Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit findest du in unserem Ratgeber Selbstständige – und weiter Informationen zur Statusfeststellung und zur Clearingstelle