Tag: "Krankenversicherung"

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  10.11.2022 11:17, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , , , , , , , ,

Verhandlung B 3 KS 2/21 R
10. November

Künstlersozialversicherung – Tanzpädagogin – Krankenversicherung – Pflegeversicherung – Versicherungspflicht – Befreiung
(hier: ebay)

 Ein ewig langer Streit um die Auslegung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) neigt sich dem Ende zu: Das Bundessozialgericht hat die Praxis verworfen, Künstler*innen und Publizist*innen, die sich einmal im Leben entschieden haben, sich über das KSK-System privat statt gesetzlich zu versichern, dort lebenslang den Schutz der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung zu entziehen.

 Das BSG hat heute mitgeteilt – auf das Urteil im Volltext warten wir gespannt! – dass nach einer Berufsaufgabe und späteren Neuaufnahme die erste Entscheidung der Kollegin keine Ewigkeitswirkung entfaltet, sondern (wie bei abhängigen Beschäftigungen normal) dann erneut die Krankenversicherung über die KSK möglich sein muss. Wenn der Gesetzgeber das anders regeln wolle, müsse er das auch ausdrücklich tun.

 (Wir dagegen hoffen ja, dass der Gesetzgeber aktiv wird, indem er einsieht, dass das duale System der Krankenversicherung eine Quelle ständiger Übel ist.)

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BFH V. Senat
12. Mai

Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf
im Rahmen eines Internethandels

(hier: ebay)

 Das heute veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft passt gut zu unserer vorherigen Meldung über die Plattform-Kontrollen – oder umgekehrt …

 Hier das BFH-Urteil „Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels“ (Az. V R 19/20), das sich mit der Umsatzsteuer beschäftigt (bei der es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommt).

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Finanzen/Ausschuss • hib 640/2022
9. November

Kurzmeldungen (hib)
Meldepflicht für Einkünfte auf Digital-Plattformen

 Mit den Stimmen der Koalitionsvertreter*innen hat der Finanzausschuss des Bundestages gestern dem Regierungsentwurf zum „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ zugestimmt.

 Betreiber digitaler Plattformen sollen demnach ab 2023 jährlich Informationen dazu liefern, wer darüber per Handel oder Dienstleistungen Geld verdient, denn es bestehe „Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden“.

 Im Omnibus-Verfahren soll – was mit der kommenden Meldepflicht erst einmal nichts zu tun hat – auch gleich noch die steuerliche Außenprüfung beschleunigt werden.

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