Tag: "Krankenversicherung"
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Gesundheit • Kleine Anfrage • hib 569/2023 • hib/PK
25. Juli
Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbstständige
Die Linke im Bundestag greift ein Problem auf, das derzeit auch in unserer Selbstständigenberatung (selbststaendigen.info) öfter aufpoppt: Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die es versäumen, innerhalb einer Dreijahresfrist ihre realen Einkommen nachzuweisen, werden gnadenlos und rückwirkend mit dem Höchstbetrag verbeitragt. Am stärksten betroffen sind, so die Linke, „Kleinselbständige, bzw. Soloselbständige mit geringem Einkommen“.
Das Problem ist die enge Interpretation des § 240 SGB V, in dem der Höchstbetrag (als Druckmittel zur pünktlichen Rückmeldung) eingeführt wurde: Die Kassen lehnen eine nachträgliche Korrektur der Festsetzung auch dann ab, wenn ein Überprüfungsantrag gestellt oder ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wird. Daher wollen die Linken von der Regierung unter anderem wissen, ob dies wirklich gewollt ist und regt eine gesetzliche Klarstellung an, dass die Festsetzung des Höchstbeitrags noch einmal überprüft werden kann.
In insgesamt 16 Fragen (Kleine Anfrage (20/7820): Fristen in der Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger) will die Fraktion unter anderem wissen, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist und rechnet in der Kleinen Anfrage auch vor, wie extrem die geforderten von den angemessenen Beiträgen abweichen können: Der Unterschied zwischen dem (bei abhängiger Beschäftigung unbekannten) Mindestbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich rund 215 € und dem Höchstbeitrag von rund 950 € liegt bei knapp 9.000 € im Jahr. „So viel“, stellt die Linken-Fraktion fest, hätten die Betroffenen „unter Umständen nicht einmal verdient und können die Schulden nicht realistisch in angemessener Zeit abtragen. Sie geraten in Existenznot.“
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Gesundheit • Antrag • hib 285/2023
20. April
Linksfraktion:
Angemessene Beiträge für freiwillig Versicherte gefordert
Die Linksfraktion im Bundestag will – wie auch ver.di – die Abschaffung des angenommenen Mindesteinkommens für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Auf der Grundlage des unterstellten Mindesteinkommens von derzeit monatlich 1.131,67 € werden auch alle hauptberuflich Selbstständigen verbeitragt, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 € monatlich liegt.
Abhängig Beschäftigte müssen in diesem Bereich der Niedrigeinkommen (durch den Arbeitgeber-Beitrag, die Midijob-Regelung und den Einkommensbezug) weniger als ein Viertel dessen zahlen, was freiwillig Versicherte aufwenden müssen.
Zur Erinnerung: Bis Ende 2018 war es sogar noch so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf der Grundlage eines angenommenen Gewinns von 2.283,75 € monatlich verbeitragt wurden. Sie zahlten so bis zu 40 % des Einkommens allein für die Krankenversicherung. Die Absenkung um rund 56 % war ein großer erster Schritt, den wir (gemeinsam mit dem DGB) in jahrelanger, zäher Lobbyarbeit erreichen konnten.
Mehr zum Thema „Baustelle gesetzliche Krankenversicherung“ .
Pressemeldungen • Corona-Pandemie
18. April
Bayern sieht bei der Rückzahlung der ersten Corona-Soforthilfen juristische Spielräume. Der Wirtschaftsminister kündigt einen Erlass an, nach dem Alleinstehende die bis zu 25.000 € nach Steuern verdienen, „nichts zurückzahlen müssen“. Für Unterhaltspflichtige sind 30.000 € als Einkommensgrenze vorgesehen.
Bei diesen Einkommen wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn der „Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“.
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Pressemitteilung
11. November
Große Existenzsorgen
unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmen
Solo-Selbstständige sowie Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte) spüren laut ifo-Institut insbesondere die „konjunkturelle Abkühlung“. Der aktuelle Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex registriert entsprechend schlechtere Selbst-Einschätzungen der Befragten zu ihren geschäftlichen Erwartungen: „Die Sorgen“, heißt es in der ifo-Pressemitteilung, „ziehen sich durch alle Branchen. Insbesondere im Einzelhandel und der Bauwirtschaft ist der Ausblick unter den Kleinstunternehmen düster.“
Pressemitteilung • Sozialversicherung
3. November
Das Landessozialgericht (LSG) Hessen musste hier noch einmal erklären, dass zur echten Selbstständigkeit auch Unabhängigkeit und unternehmerisches Risiko gehören. Ein Pilot hingegen, so der Leitsatz des Urteils, der über kein eigenes Flugzeug verfügt „und dessen Tätigkeit … sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt“.
Bei hochspezialisierten Dienstleistungen, so die Urteilsbegründung, muss auch nicht jedes Detail der Arbeit vorgeschrieben sein, damit der Job zur abhängigen Arbeit wird. Vielmehr spielen dort „„Weisungen über das Wie“ kaum noch eine Rolle für die Statusfeststellung, in deren Rahmen die Gesamtumstände der Tätigkeit betrachtet werden müssen.
Trotzdem wurde die Revision zugelassen, „da der Senat möglicherweise von BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, abweicht". – Vor über 20 Jahren wurden vom Bundessozialgericht vertragliche Vereinbarungen gerne noch überbewertet und (wie auch von der Vorinstanz in diesem Fall) auch in Zirkelschlüssen geurteilt. Etwa dem, dass ein Unternehmerrisiko bereits darin bestehe, dass ein selbstständiger Pilot bei seinem Arbeitsausfall das finanzielle Risiko selbst trage.
- Das Urteil des LSG,
- das BSG-Urteil aus 2008
- … und alles Wissenswerte zur Scheinselbstständigkeit und ihrer Beurteilung im Ratgeber Selbstständige.