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UPDATE • Maschinenraum
2. Januar
Der Ratgeber von Selbstständigen für Selbstständige.

Damit der Ratgeber Selbstständige tagesaktuell bleibt, waren jede Menge Änderungen fällig. – Alle wichtigen Zahlen und Fakten in dem umfangreichen Standardwerk sind jetzt aktualisiert auf die Werte des (hoffentlich besseren) Jahres 2024.
[Und wenn uns etwas durchgerutscht ist: Bitte kurz unter info@selbststaendigen.info Bescheid sagen.]
www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 502–
KSK
10. Juli
Seit Tagen wird die KSK von Anfragen geflutet und viele über die Künstlersozialkasse Versicherte haben die UVB-Lastschriften zurückgerufen. – Das ist für die Kasse und vor allem die Versicherten misslich! Die KSK bittet, bei der Aufklärung zu helfen, was wir natürlich gerne tun!
Also: Die in den aktuellen Abbuchungen genannte Unfallversicherung Bund und Bahn ist schlicht die rechtliche Trägerin der KSK. Die Abbuchungen sind also völlig ok und tragen nur (vorübergehend?) einen anderen Namen! – Bitte lasst also die Abbuchungen laufen (und wenn das zu spät ist: zahlt die Beiträge unbedingt nach). – Details findet ihr auf der KSK-Homepage
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Forschung • Projekt "Covid 19 – Arbeitsmarkt – Geschlechterungleichheiten"
Veranstaltung "She meets" • dpa
Juli
Einladung
Selbstständig und Krisenerfahren?
Du kannst mit zwei Stunden deiner Zeit (vor Ort in Düsseldorf) helfen, die Erfahrungen solo-selbstständiger Frauen während der Corona-Pandemie detailliert zu erfassen. – Das WSI bietet vier Termine an, such dir einen aus!
- 13.07.2023 18:00–20:00 Uhr (Donnerstag)
- 17.07.2023 18:00–20:00 Uhr (Montag)
- 18.07.2023 12:00–14:00 Uhr (Dienstag)
- 19.07.2023 12:00–14:00 Uhr (Mittwoch)
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Nachrichten • Versicherungen & Finanzen • Wolfgang A. Leidigkeit
4. Juli
Sozialversicherungspflicht:
Vom Unterschied zwischen Lehrkräften und Beratern
Inhaltlich ist das Urteil des Landessozialgericht Hessen wenig überraschend – es liegt auf der Linie der ständigen Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts. Wir verlinken den Bericht aber, weil auch die Beratungspraxis zeigt, dass es immer wieder zu Zweifeln kommt, wo die Grenzen zwischen Lehrtätigkeit und Beratung verläuft.
Im Volltext des Urteils ist noch einmal mit vielen Quellen nachzuvollziehen, wo Gerichte die Grenze ziehen:
„Die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer sind erfüllt, wenn im konkreten Fall eine (wenn auch flüchtige) spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird. Der Verfolgung weitergehender Lernziele bedarf es ebenso wenig wie der verpflichtenden Teilnahme am Unterricht, der Abnahme von Prüfungen oder des Ausstellens von Zeugnissen oder Bescheinigungen. (…)
Bei einer Beratertätigkeit steht nicht eine generelle Wissensvermittlung, sondern eine situationsbezogene, anwendungsorientierte Problemanalyse und -lösung im Vordergrund. Wo sich die Bereiche der Lehr- und Beratertätigkeit überlagern, müssen sie nach ihrem sachlichen Schwerpunkt getrennt werden: Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme des jeweils Ratsuchenden konkret helfend ein (BSG, Urteil vom 23. April 2015, B 5 RE 23/14 R). Lehrer übertragen (im Idealfall) ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen auf ihre Schüler, wobei sie den Unterrichtsstoff grundsätzlich (…) nicht spezifisch auf die Person und den Kontext des Lernenden zuschneiden. Dagegen sind Beratungssituationen eher durch eine Nähe zur Lebenssituation des Klienten und dessen konkreten Problemen gekennzeichnet. Wird Wissen an eine Gruppe von Teilnehmern vermittelt, so spricht dies eher für eine Lehrertätigkeit, während sich Berater eher mit den spezifischen Problemen von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen befassen.“