Kategorie: "Selbstständige in ver.di"
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UPDATE • Maschinenraum
2. Januar
Der Ratgeber von Selbstständigen für Selbstständige.
Damit der Ratgeber Selbstständige tagesaktuell bleibt, waren jede Menge Änderungen fällig. – Alle wichtigen Zahlen und Fakten in dem umfangreichen Standardwerk sind jetzt aktualisiert auf die Werte des (hoffentlich besseren) Jahres 2024.
[Und wenn uns etwas durchgerutscht ist: Bitte kurz unter info@selbststaendigen.info Bescheid sagen.]
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Rente • Nachrichten
27. Dezember
Soziale-Lage
Freiwillige Beiträge für 2023 am besten bis Jahresende einzahlen
Grundsätzlich können Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung bis Ende März des Folgejahres gezahlt werden – allerdings spart, wer noch in diesem Jahr überweist, rund 4 % eines Jahresbeitrags.
Worum es bei dieser freiwilligen Versicherung überhaupt geht, steht übrigens in unserem Ratgeber Selbstständige.
Kunst und Kultur • Schwerpunkte • Arbeitslosenversicherung
22. Dezember
Soziale-Lage
Arbeitslosenversicherung für alle!
Für eine gerechte Erwerbslosenversicherung, die auch Selbstständigen und hybrid Erwerbstätigen leicht zugänglich ist, setzen wir uns schon lange ein - der ver.di-Bereich Kultur erläutert aktuell ausführlicher, was gegen eine Sonderlösung für Kreative spricht und stellt sechs Forderungen zur umfassenden Veränderung des Systems der Arbeitslosenversicherung vor. Der Hintergrund für die Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt:
„Als ver.di haben wir am Positionspapier des deutschen Kulturrats mitgearbeitet, das zum Jahreswechsel 2023/24 veröffentlicht werden soll. Wir unterstützen die Forderungen des Kulturrates und machen uns stark für eine Arbeitslosenversicherung für alle!“
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Rat der EU • Pressemitteilung
13./22. Dezember
Rechte von Plattformbeschäftigten:
Rat und Parlament erzielen Einigung
Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Plattformarbeiter erzielt. – Die soll helfen, bei über Plattformen vermittelten, faktisch abhängigen Tätigkeiten die Fehleinstufung als Selbstständigkeit zurückzudrängen und den derart Arbeitenden mehr Rechte zu verschaffen. Dazu schreibt der Rat in seiner (englischen) Pressemitteilung: „Derzeit sind die meisten der 28 Millionen Plattformarbeiter in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Fahrer von Lebensmittellieferungen, formal selbständig“, tatsächlich müssten viele von ihnen jedoch die „gleichen Regeln und Beschränkungen einhalten wie ein angestellter Arbeitnehmer. Dies deutet darauf hin, dass sie sich tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis befinden und daher die Arbeitsrechte genießen sollten“.
Erreicht werden soll das vor allem durch die Einführung eines Kriterienkatalogs: Werden zwei von fünf in der Richtlinie genannten Kriterien erfüllt, müssen im Streitfall nicht die Beschäftigten das Arbeitsverhältnis nachweisen, sondern die Plattformen die Selbstständigkeit in dem Job.
Diese Vereinbarung muss nun noch von beiden Institutionen förmlich angenommen werden. Ab dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in eigene Gesetze zu übernehmen. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten die Kriterienliste im nationalen Recht ergänzen.
Es gibt auch eine dpa-Kurzzusammenfassung auf deutsch.