Kategorie: "Parteien"
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Gespräch • 17.07.20
Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hatte letzte Woche einen Dringlichkeitsantrag für eine Soforthilfen für Solo-Selbstständige gestellt:
Dieser Antrag wurde „in der Bürgerschaft zwar abgelehnt, aber der Handlungsdruck auf die drei Regierungsparteien erhöht. ver.di wurde nun kurzfristig von Vertreter*innen der drei Regierungsfraktionen zu einem Gespräch am Freitag, den 17.07.2020 eingeladen und von ver.di werden nach aktuellem Stand teilnehmen: Drei Vorstandsmitglieder der Bezirkskommission der Selbstständigen aus unterschiedlichen Branchen, sowie der Bezirksgeschäftsführer bzw. die stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin.“
Wie sich der Bremer ver.di FB05 die Inhalte des Gesprächs vorstellt findet ihr auf bremen.verdi.de.
Offener Brief der Gewerkschaft ver.di an Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Fairness-Lücke schließen!
Dringlichkeitsantrag • KW 28
Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat einen Dringlichkeitsantrag (Sitzung nächste Woche) gestellt:
„Beschlussempfehlung: Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen,
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordern den Senat auf,
- Umgehend ein Hilfspaket im Umfang von 15 Millionen Euro für Solo-Selbstständige aufzulegen und bei Bedarf aufzustocken, dessen Gelder – ähnlich wie beim Kulturhilfspaket des Senats – auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden können. Die Finanzierung soll wie beim Kulturhilfspaket auch über den Bremen-Fonds erfolgen.
Dabei sollen folgende Kriterien gelten:
- Profitieren von dem Hilfspaket sollen alle Soloselbstständigen, die im Land Bremen wohnen, die mit ihrer Selbstständigkeit in den Jahren 2018 und 2019 jeweils hauptsächlich ihr Einkommen bestritten haben.
- Sofern die Soloselbstständigen bereits eine Förderung aus dem ersten Landesprogramm (Corona-Soforthilfe Land I) erhalten haben, soll dies angerechnet werden. Eine Förderung aus dem Bundesprogramm (Corona-Soforthilfe Bund) darf kein Ausschlussgrund sein.
- Im Übrigen sollen die Förderkriterien der Hilfsprogramme für Künstlerinnen und Künstler im übertragenen Sinne gelten.
- Die Höhe der Förderung der Soloselbstständigen soll rückwirkend ab April jeweils 1.000 Euro im Monat vorläufig bis zum Monat August (angepasst an die Förderung für Künstlerinnen und Künstler) betragen..
- Der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit einen Monat nach Beschlussfassung zu berichten."
Der gesamten Antrag mit ausführlicher Begründung (PDF, 50 KB)