Tag: "Absicherung"

www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 322–

  11.01.2023 14:29, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , ,

news • Anja Schlicht
10. Januar

Gericht streicht Wartezeit für Krankentagegeld bei Mutterschutz

 Das Landgericht Ravensburg hat die gängige Praxis privater Krankenversicherungen, die für Krankheiten vereinbarte Karenzzeiten auch für die Mutterschutzfrist nach der Geburt anzuwenden, als unzulässig bewertet.

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Pressemitteilung • Jörg Reichel
10. Januar

Räumung und Proteste in Lützerath:
dju in ver.di NRW ist für Pressevertreter als Beobachter und Moderator vor Ort

 Falls ihr als selbstständige Berichterstatter in Lützerath vor Ort seid, dürfte euch das interessieren. – Für ver.di-Mitglieder unter den freien Journalist:innen dürfte noch interessant sein: Es steht für den Notfall bei ver.di-NRW auch ein Rechtsbeistand auf Standby.

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selbstständigdenken

www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 295–

  15.12.2022 12:20, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , ,

Mediathek
14. Dezember

Dokumente
Plädoyer für Mindesthonorare für Künstler

 Mindesthonorare müssen für alle Ebenen der öffentlichen Hand gelten, forderte Lisa Basten vom ver.di-Bereich Kunst und Kultur im zuständigen Bundestagsausschuss Kultur und Medien.

 Das knapp 1,5-stündige Fachgespräch zur sozialen Lage von Kün­stler:­in­nen, das am 14.12.22 stattfand, findet ihr als Bun­des­tags­vi­deo.

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selbstständigdenken

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  17.10.2022 13:42, von , Kategorien: Selbstständige in ver.di , Tags: , , , , ,

Presse • Kurzmeldungen (hib)
14. Oktober

Künstlersozialversicherungsrecht:
Effektivere Verfahren in der Sozialversicherung

 Der Titel des Gesetzentwurfs klingt erst einmal nicht wirklich spannend, aber er enthält wesentliche Verbesserungen für über die Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte. Jedenfalls für jene, die nebenbei einer nicht künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Es soll ab 2023 die Regel gelten (für die wir uns jahrelang eingesetzt haben):

 „Künftig ist bei Zusammentreffen einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mit einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich, welche der Tätigkeiten von der wirtschaftlichen Bedeutung her überwiegt.“

 [Quelle: Erläuterung im Gesetzentwurf auf S. 114 der Drucksache 20/3900]

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