www.facebook.com/Selbststaendige –update–
UPDATE • Maschinenraum
2. Januar
Der Ratgeber von Selbstständigen für Selbstständige.

Damit der Ratgeber Selbstständige tagesaktuell bleibt, waren jede Menge Änderungen fällig. – Alle wichtigen Zahlen und Fakten in dem umfangreichen Standardwerk sind jetzt aktualisiert auf die Werte des (hoffentlich besseren) Jahres 2024.
[Und wenn uns etwas durchgerutscht ist: Bitte kurz unter info@selbststaendigen.info Bescheid sagen.]
www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 428–
Berlin • Arbeitskampf • Erik Peter
26. April
Arbeitskampf bei Bildungsträger
Die Kettenbefristung abwerfen
Mehr als 40 Selbstständige kämpfen gemeinsam mit ebenso vielen Angestellten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Honorare. Bei den Angestellten geht es insbesondere um Entfristungen, bei den Selbstständigen um sportliche 65 % Honorarerhöhung. – Die Verhandlungen mit dem Trägerverein führt ver.di.
www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 422–
BMF Kommentierung • Christian Ollick
20. April
Neue Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege
Haufe fasst noch einmal alle steuerlichen (Neu-)Regelungen für Selbstständige in der Kindertagespflege zusammen.
Das Finanzministerium hatte ja im Schreiben vom 06.04.2023 nicht nur die Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen auf 400 €/Monat ab Anfang 2023 verkündet, sondern auch die Grundsätze zur Selbstständigkeit sowie zu den Betriebseinnahmen und -ausgaben, die zuletzt im November 2016 erläutert wurden, zum Teil aktualisiert.
www.facebook.com/Selbststaendige –Tag 421–
Gesundheit • Antrag • hib 285/2023
20. April
Linksfraktion:
Angemessene Beiträge für freiwillig Versicherte gefordert
Die Linksfraktion im Bundestag will – wie auch ver.di – die Abschaffung des angenommenen Mindesteinkommens für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Auf der Grundlage des unterstellten Mindesteinkommens von derzeit monatlich 1.131,67 € werden auch alle hauptberuflich Selbstständigen verbeitragt, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 520 € monatlich liegt.
Abhängig Beschäftigte müssen in diesem Bereich der Niedrigeinkommen (durch den Arbeitgeber-Beitrag, die Midijob-Regelung und den Einkommensbezug) weniger als ein Viertel dessen zahlen, was freiwillig Versicherte aufwenden müssen.
Zur Erinnerung: Bis Ende 2018 war es sogar noch so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf der Grundlage eines angenommenen Gewinns von 2.283,75 € monatlich verbeitragt wurden. Sie zahlten so bis zu 40 % des Einkommens allein für die Krankenversicherung. Die Absenkung um rund 56 % war ein großer erster Schritt, den wir (gemeinsam mit dem DGB) in jahrelanger, zäher Lobbyarbeit erreichen konnten.
Mehr zum Thema „Baustelle gesetzliche Krankenversicherung“ .
Pressemeldungen • Corona-Pandemie
18. April
Bayern sieht bei der Rückzahlung der ersten Corona-Soforthilfen juristische Spielräume. Der Wirtschaftsminister kündigt einen Erlass an, nach dem Alleinstehende die bis zu 25.000 € nach Steuern verdienen, „nichts zurückzahlen müssen“. Für Unterhaltspflichtige sind 30.000 € als Einkommensgrenze vorgesehen.
Bei diesen Einkommen wird eine Existenzgefährdung vermutet, wenn der „Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“.